Ältere Bodenbeläge können Asbestfasern enthalten und müssen dann von Fachfirmen sicher entsorgt werden.
Asbest, Holzschutz, Schimmel und Co.
Zu den häufigsten Altlasten zählt Asbest. Bis vor rund 20 Jahren war die natürliche Mineralfaser häufiger Begleiter von Hitze- und Brandschutzeinrichtungen, Dacheindeckungen, Fassadenverkleidungen und Fußbodenbelägen. In die Luft freigesetzt, können die Fasern Krebs auslösen. In schwächerem Maße gilt dies auch für ältere Glas- und Steinwollen, die vor dem Jahr 2000 zur Wärme- und Schalldämmung eingebaut wurden. Pentachrorphenol (PCP), Lindan, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe und weitere gefährliche Chemikalien: Der Giftmix in heute verbotenen Holzschutzmitteln gegen Schädlinge, Fäulnis und Schimmel hat es in sich. Das Problem: Viele der Stoffe, die im Dachstuhl oder Fachwerk, an vielerlei Holzbauteilen, als Parkettkleber und in anderen Anwendungen verarbeitet wurden, gasen noch nach Jahrzehnten aus.
Auch "natürliche" Schadstoffe durch Schimmelbefall sind nicht immer mit bloßem Auge zu erkennen, da sie sich auch versteckt etwa hinter Wandverkleidungen einnisten können.
Alte Holzschutzmittel können die Luft in einem Haus noch nach Jahrzehnten belasten.
Gefahrenquellen untersuchen, Sanierungsbedarf ermitteln
Mit einem Schadstoff-Check können die wichtigsten Gefahrenquellen im Altbau untersucht und vorhandene Belastung ermittelt werden. Die Ergebnisse geben dem Erwerber mehr Sicherheit, in ein weitgehend schadstoffarmes Haus zu ziehen. Bei vorhandenen Belastungen weiß er, ob eine Schadstoffsanierung machbar ist und mit welchen zusätzlichen Belastungen er dafür rechnen muss. Mehr über den Schadstoffcheck, den der BSB in Kooperation mit der Competenza GmbH anbietet, unter www.bsb-ev.de.
Verschweigt ein Immobilienverkäufer Schadstoffbelastungen, handelt er nach BGH-Urteil aus 2009 arglistig und muss unter Umständen für Sanieraufkommen. Die Beweislast dafür, dass der Verkäufer Informationen über offenbarungspflichtige Sachmängel nicht weitergegeben hat, liegt aber beim Käufer. Er sollte sich daher vor Vertragsabschluss eine schriftliche Bestätigung dafür geben lassen. Juristische Unterstützung für Vertragsprüfungen gibt der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), Adressen und Kontakte unter www.bsb-ev.de.
Gesundheitsgefahr Schimmel: Beim Kauf einer älteren Immobilie sollten Interessenten mit fachmännischer Hilfe auch einen Blick "hinter die Kulissen" werfen.
Quelle: (djd/pt)
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund