Hausrat-, Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung
Die Hausratversicherung schützt vor Schäden, die durch Vandalismus und Raub, Sturm und Hagel oder Leitungswasser entstehen. Außerdem sind im Schadensfall zum Beispiel auch Kosten für Aufräumarbeiten und Übernachtungen im Hotel versichert. "Nicht versichert sind in der normalen Hausratversicherung aber Schäden am Haus selbst, die durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser entstehen", erklären die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), und ergänzen: "Um diese Risiken abzudecken, benötigen Immobilienbesitzer eine Wohngebäudeversicherung." Naturkatastrophen wie Starkregen und Überschwemmungen wiederum müssen durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt werden.
Wenn Hausbesitzer haften
Außerdem ist es für Hausbesitzer wichtig, sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, die aus Schadenersatzansprüchen resultieren. Vergisst der Versicherungsnehmer beispielsweise, den Schnee auf dem Bürgersteig zu räumen, und ein Passant stürzt deshalb, kann er haftbar gemacht werden. Vor diesem Risiko kann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützen. Da Eigenheimbesitzer in solchen Situationen sogar vor der Fertigstellung eines Gebäudes haften, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung der Schutz der Wahl.
Um aus der Vielzahl an Absicherungsmöglichkeiten den richtigen Schutz auszuwählen, ist eine gute Beratung besonders wichtig. Ein Vermögensberater hilft beispielsweise, ein individuell zugeschnittenes Konzept zu erstellen, das zu den eigenen Absicherungszielen und -wünschen passt.
Auf www.vermögensberatersuche.de finden Interessierte einen Vermögensberater in ihrer Region.
Quellenangabe:djd/Deutsche Vermögensberatung
Foto: djd/Deutsche Vermögensberatung