Ab dem Januar 2015 dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1.1.1985 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden; Heizkessel, die also älter als 30 Jahre alt sind, müssen stillgelegt werden.
Hintergrund ist die Verordnung gemäß Energieeinsparverordnung EnEV 2014.
Ausgeschlossen von dieser Regelung sind sogenannte "Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel mit hohem Wirkungsgrad".
Auch Hauseigentümer, die bereits seit 1.02.2002 in ihren Häusern mit 30 Jahre alten Heizungen selber wohnen, sind von der neuen Austauschpflicht ihrer Anlagen befreit.
Nach einem Verkauf oder Eigentümerwechsel muss der neue Besitzer allerdings alte Heizung innerhalb von zwei Jahren austauschen.
Was die EnEV 2014 genau vorschreibt fiden Sie unter: www.bmub.bund.de/P3427/
Bildquelle: © Mimi Potter - Fotolia.com